Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung der kirchlichen Gemeindearbeit der Münstergemeinde.

Es soll der Münstergemeinde in erster Linie ermöglicht werden, auch künftig über eine ausreichende Zahl von Pfarrstellen zu verfügen. 

In zweiter Priorität soll auch die Ausstattung der Münstergemeinde mit weiteren Gemeindemitarbeitern sichergestellt werden. In letzter Linie bezweckt die Stiftung, der Münstergemeinde Beiträge an Sach- und Infrastrukturkosten zu gewähren, die in direktem Zusammenhang mit den vorgenannten Pfarr- und Gemeindemit-arbeiterstellen stehen.

Zur Erfüllung ihres Zweckes richtet die Stiftung Leistungen aus an die Münstergemeinde und die Evangelisch - reformierte Kirche Basel-Stadt. An letztere nur insoweit, als sie Arbeitgeberin von Mitarbeitern der Münstergemeinde ist.
Die beiden Destinatärinnen haben keinen klagbaren Anspruch auf Leistung.

Der Stiftung ist es verwehrt, ihren Zweck durch Leistungen an dritte Personen oder Institutionen zu verfolgen.

Geschehen zu Basel den 26. August 1992

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